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Art und Umfang der Leistung

Die Berechtigten erhalten zur Teilnahme an der Mobilitätshilfe eine monatliche Geldüberweisung

1. Sockelbetrag

Grundsätzlich erhält jeder Anspruchsberechtigte einen sogenannten monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 80 Euro.

Beispiel: Herr L. erfüllt die Voraussetzungen zur Mobilitätshilfe. Er möchte die Heimspiele seines Fußballvereines besuchen, ferner an einem wöchentlch stattfindenden Kurs der VHS teilnehmen. Für diese Fahrten benutzt er das Taxi, da ihm die Fahrt mit dem ÖPNV aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist. Die Kosten für die Fahrten übersteigen den Betrag von 80 Euro im Monat nicht.


2. Erhöhungsbetrag

Bei nachgewiesenem Mehrbedarf wird eine Erhöhung gewährt:
–   für vollstationär Betreute bis zu 150 Euro monatlich
–   für sonstige Leistungsberechtigte bis zu 225 Euro monatlich

Beispiel: Herr M. erfüllt die Voraussetzungen zur Mobilitätshilfe. Er möchte die Heimspiele seines Fußballvereines besuchen, ferner an einem wöchentlich stattfindenden Kurs der VHS teilnehmen. Für diese Fahrten benötigt er ein Spezialfahrzeug, da er auf seinen E-Rolli angewiesen ist und ihm die Fahrt mit dem ÖPNV aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist. Die Kosten für die Fahrten übersteigen den Betrag von 80 Euro im Monat. Auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen benötigt er monatlich 150 Euro für diese Fahrten. Dieser Betrag wird ihm gewährt.


3. Weitere Erhöhung in Härtefällen

Ein darüber hinausgehender Bedarf kann im Rahmen einer Härtefallregelung anerkannt werden:
–   wenn für einzelne Berechtigte bei der Teilnahme am
     Fahrdienst weit überdurchschnittliche Kosten ent-
     stehen
–   wenn einzelne Berechtigte regelmäßig weit über-
     durchschnittliche Anfahrtswege zurücklegen müssen

Beispiel: Herr N. erfüllt die Voraussetzungen im Merkblatt. Er möchte die Heimspiele seines Fußballvereines besuchen, ferner an einem wöchentlich stattfindenden Kurs der VHS teilnehmen. Für diese Fahrten benötigt er ein Spezialfahrzeug, da er auf seinen E-Rolli angewiesen ist und ihm die Fahrt mit dem ÖPNV aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist. Zusätzlich sind die Fahrtstrecken sehr groß. Die Kosten für die Fahrten übersteigen den Betrag von 80 Euro im Monat. Auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen benötigt er monatlich 250 Euro für diese Fahrten. Dieser Betrag wird ihm gewährt.


4. Ausnahme

Als Obergrenze gilt der Sockelbetrag von monatlich
80 Euro für:
–   Empfänger von Blindengeld
–   Anspruchsberechtigte mit einer außergewöhnlichen
     Gehbehinderung, wenn sie selbst, der Ehegatte oder
     bei Minderjährigen die Eltern einen auf Grund der
     Behinderung steuerfreien oder durch sonstige Leis-
     tungen bezuschussten PKW besitzen

Sofern der tatsächliche Bedarf geringer als der Sockelbetrag ist, kann die Pauschale entsprechend verringert werden.

Die Pauschalierung der Mobilitätshilfe hat das Ziel, monatliche Schwankungen des Bedarfs auszugleichen. Sie kann flexibel innerhalb von sechs Monaten eingesetzt werden.




 

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