Art und Umfang der Leistung
Die Berechtigten erhalten zur Teilnahme an der Mobilitätshilfe eine monatliche Geldüberweisung
1. Sockelbetrag
Grundsätzlich erhält jeder Anspruchsberechtigte einen sogenannten monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 80 Euro.
Beispiel: Herr L. erfüllt die Voraussetzungen zur Mobilitätshilfe. Er möchte die Heimspiele seines Fußballvereines besuchen, ferner an einem wöchentlch stattfindenden Kurs der VHS teilnehmen. Für diese Fahrten benutzt er das Taxi, da ihm die Fahrt mit dem ÖPNV aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist. Die Kosten für die Fahrten übersteigen den Betrag von 80 Euro im Monat nicht.
2. Erhöhungsbetrag
Bei nachgewiesenem Mehrbedarf wird eine Erhöhung gewährt:
für vollstationär Betreute bis zu 150 Euro monatlich
für sonstige Leistungsberechtigte bis zu 225 Euro monatlich
Beispiel: Herr M. erfüllt die Voraussetzungen zur Mobilitätshilfe. Er möchte die Heimspiele seines Fußballvereines besuchen, ferner an einem wöchentlich stattfindenden Kurs der VHS teilnehmen. Für diese Fahrten benötigt er ein Spezialfahrzeug, da er auf seinen E-Rolli angewiesen ist und ihm die Fahrt mit dem ÖPNV aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist. Die Kosten für die Fahrten übersteigen den Betrag von 80 Euro im Monat. Auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen benötigt er monatlich 150 Euro für diese Fahrten. Dieser Betrag wird ihm gewährt.
3. Weitere Erhöhung in Härtefällen
Ein darüber hinausgehender Bedarf kann im Rahmen einer Härtefallregelung anerkannt werden:
wenn für einzelne Berechtigte bei der Teilnahme am
Fahrdienst weit überdurchschnittliche Kosten ent-
stehen
wenn einzelne Berechtigte regelmäßig weit über-
durchschnittliche Anfahrtswege zurücklegen müssen
Beispiel: Herr N. erfüllt die Voraussetzungen im Merkblatt. Er möchte die Heimspiele seines Fußballvereines besuchen, ferner an einem wöchentlich stattfindenden Kurs der VHS teilnehmen. Für diese Fahrten benötigt er ein Spezialfahrzeug, da er auf seinen E-Rolli angewiesen ist und ihm die Fahrt mit dem ÖPNV aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist. Zusätzlich sind die Fahrtstrecken sehr groß. Die Kosten für die Fahrten übersteigen den Betrag von 80 Euro im Monat. Auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen benötigt er monatlich 250 Euro für diese Fahrten. Dieser Betrag wird ihm gewährt.
4. Ausnahme
Als Obergrenze gilt der Sockelbetrag von monatlich
80 Euro für:
Empfänger von Blindengeld
Anspruchsberechtigte mit einer außergewöhnlichen
Gehbehinderung, wenn sie selbst, der Ehegatte oder
bei Minderjährigen die Eltern einen auf Grund der
Behinderung steuerfreien oder durch sonstige Leis-
tungen bezuschussten PKW besitzen
Sofern der tatsächliche Bedarf geringer als der Sockelbetrag ist, kann die Pauschale entsprechend verringert werden.
Die Pauschalierung der Mobilitätshilfe hat das Ziel, monatliche Schwankungen des Bedarfs auszugleichen. Sie kann flexibel innerhalb von sechs Monaten eingesetzt werden.